Die Stadt Delmenhorst beabsichtigt, die Landschaftsschutzgebietsverordnung "Wiekhorn-Graftanlagen" (LSG DEL 1) hinsichtlich der Gebietsabgrenzung zu ändern. Die Änderung wird erforderlich für den Neubau des "Delfinas".
Die Stadt Delmenhorst beabsichtigt, die Landschaftsschutzgebietsverordnung "Wiekhorn-Graftanlagen" (LSG DEL 1) hinsichtlich der Gebietsabgrenzung zu ändern. Die Änderung wird erforderlich für den Neubau des "Delfinas".
steht hingegen in den Landschaftsschutzgebieten ?Wiekhorn-Graft- anlagen?, ?Welseniederung?, ?Hemmelskamp?, ?Bywisch-Hullen-. Schohasbergen? und ?Tal der Stickgraser Bäke und Heidbäke? sowie im. Naturschutzgebiet ?Hemmelskamp?. ...